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Unsere Hausordnug

Regeln des Zusammenlebens für die Schüler in der Schule und im Hort

1. Allgemeine Bestimmungen zum Betreten und Verlassen der Schule und des Hortes

1.1 Unsere Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände, im Schulhaus oder Hortgebäuden aufhalten.

Die Schule wird 7.30 Uhr geöffnet.

Alle Schüler sollen bis spätestens 7.50 Uhr im Klassenzimmer sein.

Schüler dürfen das Schulgelände nur zu den Zeiten verlassen, die mit Eltern, Lehrern oder Erziehern vereinbart wurden.

Frühhort:

 6:30-  7:30 Uhr

Unterrichtszeiten:

 

Freiarbeit:

 7:50-  9:20 Uhr

Frühstück:

 9:20-  9:40 Uhr

Hofpause:

 9:40- 10:10 Uhr

3.Std. Fachunterricht:     

10:10- 10:55 Uhr

4.Std. Fachunterricht:     

11:00- 11:45 Uhr

Hof / Essenpause: 

11:45- 12:15 Uhr

5.Std.Fachunterricht:    

12:15- 13:00 Uhr

6.Std.Fachunterricht:      

13:00- 13:45 Uhr

Hortzeiten:

11:45- 17:00 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

1.2       Entschuldigung bei Krankheit

Im Krankheitsfall informieren die Erziehungsberechtigten die Schule. Die Entschuldigung in der Schule muss bis 8.00 Uhr telefonisch oder per mail erfolgen.  

1.3       Hitzefrei-Regelung

Bei hochsommerlichen Temperaturen gibt es in Sachsen keine einheitlichen Regeln für„Hitzefrei“. Die jeweilige Schulleitung entscheidet vor Ort über die Vorgehensweise.

Für unsere Schule gilt:

Bis 11.45 Uhr wird grundsätzlich Unterricht erteilt.

Der Lehrer entscheidet, wo der Unterricht stattfindet und in welcher Form er durchgeführt   wird. Die Mitteilung, ob nach der 4. Std. der Unterricht beendet wird, erhalten die Eltern einen Tag vorher und es steht auf der Homepage. Ein Anruf von Seiten der Eltern im Sekretariat ist also nicht erforderlich.

2.         Hausordnung

Worte unseres Altbischofs Joachim Reinelt zur Schuleinweihung:

„Unsere Schule soll ein Haus des Friedens sein!“

2.1.      Allgemeine Verhaltensregeln

Morgens begrüßen wir uns gegenseitig und stellen die Stühle herunter.

Streitigkeiten versuchen wir fair zu lösen, wobei ältere Schüler jüngeren Vorbild sind.

2.1.1    Jeder Schüler hat sich um einen ruhigen und freundschaftlichen Umgangston zu bemühen und sich so zu verhalten, dass er Mitschülern und Erwachsenen nicht schadet.

2.1.2    Aufgestellte Regeln des Zusammenlebens und der Klassen- bzw. Hortordnung hat  jeder Schüler zu befolgen.

2.1.3    Jeder Schüler hat pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Nach Unterrichtsschluss gehen Hortkinder unverzüglich in den Hort, Hauskinder verlassen das Geläde,Warteraumkinder müssen sich an- und abmelden.

Jeder Schüler hat die Pflicht, Arbeitsmittel und Arbeitsplatz für den Unterricht in der Pause vorzubereiten.

Während des Unterrichts soll jeder auf Ruhe achten.

Das Tragen von Basecaps und Kapuzen ist während des Unterrichts und bei Schulveranstaltungen nicht gestattet.

2.1.7    Mit Schul- und Horteigentum ist sorgsam umzugehen. Das mutwillige Beschädigen von Tischen, Stühlen, Wänden und anderen Gegenständen wird bestraft.

2.1.8    Nicht nur den Anweisungen der Lehrer und Erzieher ist Folge zu leisten, sondern auch helfenden Eltern, Praktikanten und anderen Erwachsenen im Schulhaus und im Hort.

2.1.9    Die Toilette ist in der Regel nur während der Pause aufzusuchen und sauber zu halten.Toiletten sind keine Aufenthaltsräume!

2.1.10  Rennen und Schreien in den Gebäuden sind untersagt.

2.1.11  Das Kippeln mit dem Stuhl ist verboten.

2.1.12 Im Schulgebäude und auf dem Pausenhof ist das Kaugummikauen nicht erlaubt. Ausnahmeregelungen, z.B. bei Tests, erfolgen über den jeweiligen Lehrer/Horterzieher.

2.1.13  Mitgebrachte Spielsachen bleiben bis zum Schulschluss im Ranzen. Ausnahmen werden durch den jeweiligen Lehrer/Horterzieher geregelt.

Für Schäden, bzw. Verlust erfolgt keine Haftung.

2.1.14  Handys/mediale Geräte sind im Schulhaus und auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet. Bei einem Verstoß gegen diese Regelung wird das Gerät eingezogen und erst nach einer Information an die Eltern wieder ausgehändigt. Da die Wertgegenstände von der Schule nicht sicher verwahrt werden können, übernimmt die Schule keine Haftung.

2.1.15  Der Zimmerwechsel erfolgt in Ruhe. Dabei ist der Platz sauber zu verlassen.

2.1.16  Trinkbrunnen

Wasser ist ein kostbares Gut.              

Jeder Schüler achtet auf einen sorgsamen Umgang. Vor der Freiarbeit können die mitgebrachten Trinkflaschen gefüllt werden. Ein Nachfüllen ist in den Pausen möglich. Jeder stellt sich in einer Reihe an und wartet bis er an der Reihe ist.

2.2.      Allgemeines zum Schul- und Hortgebäude

Alle Räume und deren Einrichtungen sind sorgsam zu behandeln!

2.2.1    In allen Gebäuden werden Hausschuhe getragen.

2.2.2    Jeder Schüler ist für seinen Platz verantwortlich.

Bei bewusster Zerstörung in der Schule oder im Hort besteht eine materielle und finanzielle Haftung der Schüler, bzw. ist der Schüler verpflichtet, den Schaden zu beheben.

Fenster dürfen nur nach ausdrücklicher Anweisung des anwesenden Lehrers/Erziehers geöffnet werden. Die Fensterbänke und Heizkörper dürfen nicht bestiegen werden.

2.2.5    Nach Unterrichtsschluss sind die Stühle entsprechend Reinigungsplan hochzustellen.

Das Klettern und Rutschen auf dem Geländer, sowie auch das Treppenspringen ist streng verboten.

Im gesamten Schulgebäude achten wir auf Brandschutz.

2.2.6. Fahrradordnung

Die Fahrräder werden abgeschlossen und in den vorgesehenen Fahrradständern abgestellt.

2.3       Garderobenordnung

In der Garderobe wird nicht gerannt, geschrieen oder geschubst.

Die Schuhe werden ordentlich in die Fächer oder in den eigenen Spind gestellt.

Jacken sind aufzuhängen!

Ranzen und Sporttaschen in die Fächer bzw. in den Spind aufräumen.

Die Garderobe ist kein Aufenthaltsraum! Beim An- und Ausziehen nicht bummeln!

Keine Kleidungsstücke oder andere Gegenstände   über die Garderoben werfen!

Mützen, Schals und Handschuhe in die Ärmel stecken!

Türen sowie Spinde leise und vorsichtig öffnen und schließen!

Nach Unterrichtsschluss /Mittagessen sofort in den Hort gehen!

2.4       Regeln für Computerraumnutzung

Das Betreten des Computerraumes ist nur nach Anweisung und mit Genehmigung eines Lehrers erlaubt.

Die Computer dürfen nur unter Aufsicht eines Lehrers oder eines eingewiesenen Erwachsenen genutzt werden.

Es dürfen nur Aufgaben bearbeitet werden, die mit dem verantwortlichen Erwachsenen abgesprochen sind.

2.4.4    Im Computerraum verhalten sich die Schüler leise und stören keine anderen Kinder.

Die Computer werden sorgsam und sachgemäß behandelt.

Im Computerraum ist Essen und Trinken verboten.

2.4.7    Bei Verstößen gegen die Regeln erhält der Schüler Computerverbot.

2.4.8    Für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Anweisungen entstehen, wird der Schüler zur Verantwortung gezogen.

2. 5      Mittagessenregelung

Das Mittagessen erfolgt im Benno-Saal.

Die vorgegebenen Zeiten für das Mittagessen, die sich aus dem aktuellen Stundenplan ergeben, sind einzuhalten.

Alle Kinder finden sich in Kleingruppen zusammen und decken gemeinsam den Tisch.

Ruhiges Verhalten ist selbstverständlich. Nach einem kurzen Gebet  wird gemeinsam mit dem Essen begonnen.

Der Tisch wird von den Kindern selbst gedeckt, abgeräumt und gesäubert.

Hofordnung

Grundsatz: Verhalte dich stets so, dass du keinen Streit mit anderen Kindern verursachst.

Wende dich bei Problemen an die Aufsicht. Sollte etwas passieren, informiere sofort einen Erwachsenen.

Gerätst du mit jemanden in Streit, versuche es im Gespräch zu klären oder hole dir Hilfe.

Beachte das STOPP-Signal der anderen Kinder.

Bringe auf den Spielgeräten keine Mitschüler oder dich selbst in Gefahr.

Bei Regenwetter:

In Regenpausen darfst du auf dem überdachten Pausenhof oder du kannst dich im Klassenraum ruhig beschäftigen. Beachte dabei die Hausordnung!

Entsprechend festgelegter Regeln kann der Regenpausenspielraum „Let’s play“ mit einer Aufsichtsperson aufgesucht werden.

Mit passender Regenbekleidung darfst du auch in Sichtweite des überdachten Pausenhofes spielen.

Im Winter:

Du darfst Schneebälle an den genehmigten Stellen (Garagentor) werfen. Das Bewerfen von Personen ist verboten.

Schlitterbahnen sind nur an erlaubten Stellen möglich und auch nur in einer Richtung. Bei Eis und Schnee ist die Nutzung der Kletter- und Fahrgeräte nicht gestattet.

Ohne Erlaubnis darfst du das Gelände nicht verlassen.

Das Werfen von Sand, Steinen und allen anderen Materialien ist untersagt.

Auf dem gesamten Gelände wird nicht mit Bällen gespielt.

Ausnahme bildet das markierte Spielfeld zwischen Schule und Gartenhaus. Die   Nutzung ist nur unter Aufsicht und in Verantwortung von Lehrern oder Erziehern gestattet.

Geh mit unseren Pflanzen und Bäumen so um, dass sie gut wachsen können. Unsere Bäume sind keine Kletterbäume!

Die Böschungen werden nicht betreten.

Das Sitzen und Turnen auf Geländern sowie der Feuertreppe ist nicht gestattet.

Das grüne Klassenzimmer:

Die Pergola darf nicht zum Klettern genutzt werden. Tische und Bänke nicht besteigen.

Die Bank auf dem überdachten Pausenhof ist eine „Friedensbank“, d. h. ein geschützter Platz. Kinder, die dort sitzen, werden in Ruhe gelassen.

Kletterwand/Kletterspinne/Sandspielkasten/Spinnenturm

Achte auf deine eigene Sicherheit und darauf nur solche Übungen durchzuführen,  bei denen du dich sicher fühlst.

Nutzung der Spielgeräte während der Schulzeit:

Spielgeräte aus dem bunten Spielehaus werden nur vom Garagendienst gegen Abgabe der Spielkarte ausgegeben.

Wenn du nicht mehr damit spielen willst, bringst du es zurück.

Beim 1. Klingeln werden alle Spielgeräte zurückgebracht.

Schäden an Spielgeräten müssen dem Garagendienst oder der Aufsicht gemeldet werden.

Spielgeräte (Kegel, Lego) werden nur an den dafür vorgesehenen Stellen benutzt.

Die Mashoongas werden ausschließlich unter Aufsicht eines Erwachsenen und der Einhaltung der abgesprochenen Spielregeln eingesetzt.

Die Hockeyspieler nutzen das dafür vorgesehene Spielfeld und achten auf den Plan zur Klasseneinteilung.

Beim Fahren mit den Fahrzeugen gilt Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme.

Nutzung der Spielgeräte während der Hortzeit:

Die Garage wird nur vom aufsichtführenden Erzieher geöffnet; die Spielgeräte können selbst entnommen werden.

Wenn du nicht mehr damit spielen willst, bringst du es zurück.

Schäden an Spielgeräten werden dem Erzieher gemeldet.

Beim 1.Klingeln gehen alle 1. und 2. Klässler zügig in die Garderobe und anschließend ins Klassenzimmer. Beim 2.Klingeln gehen alle 3. und 4. Klässler zügig in die Garderobe und anschließend in ihren Fachraum.

In der 2. Hofpause wird nur vor dem Schulgebäude gespielt.

Die Hortkinder melden sich nach Unterrichtsschluss immer erst im Hort.

Das Zurücklegen des Schulwegs mit dem Fahrrad kann nur mit vorheriger schriftlicher Erlaubnis der Eltern und der Schulleitung erfolgen. Die Fahrräder werden nur im Fahrradständer abgestellt. Fahren auf dem Schulgelände ist nicht erlaubt.

Im Eingangsbereich: Nicht hinter die Absperrung (Parkplatzbereich) gehen. Die Ketten sind nicht zum Sitzen/Spielen da.

2.7       Saalordnung / Regeln Saalnutzung

Der Benno-Saal ist das Bindeglied zwischen Schule und Hort.

Er wird u.a. auch als Veranstaltungsraum von der Pfarrgemeinde und der Kolpingfamilie für verschiedene Veranstaltungen genutzt.

Es gelten alle allgemeinen Verhaltensregeln der Hausordnung.

2.7.1    Die Nutzung und das Betreten des Saales ist nur nach Absprache mit der Schule möglich.

2.7.2    Die Öffnung der Garagen und Nutzung erfolgt nur durch eingewiesene Personen.

2.7.3    Die Kontrolle der „Notfall-Tür“ ist nach der Nutzung zwingend erforderlich.

2.7.4    Alle Gegenstände (Mobiliar, Jalousien, Rollos, Sportgeräte, elektrische Geräte) sind sorgsam zu behandeln und nach Nutzung entsprechend aufzuräumen/aufzustellen.

2.7.5    Schäden werden unverzüglich dem jeweiligen Verantwortlichen gemeldet.

2.7.6    Jeder Nutzer verhält sich so umsichtig, dass keine anderen Personen, keine Gegenstände zu Schaden kommen.

2.8 Let`s play – Raum

Entsprechend festgelegter Regeln kann der Pausenspielraum „Let’s play“ in der 1. Hofpause und bei Bedarf mit einer Aufsichtsperson aufgesucht werden.

2.8.1 Regeln:

  • Beim Betreten des Spieleraums wird die eigene Klammer an die Teilnehmerliste gesteckt!
  • Es wird friedlich miteinander gespielt!
  • Es wird leise gesprochen und langsam gelaufen!
  • Kaputte Spielsachen werden sofort der Aufsichtsperson gemeldet!
  • Essen und Trinken wird nicht mitgebracht!
  • Alle Spielgeräte verbleiben im „Let´s Play“-Raum !
  • Nach dem 1. Klingeln wird ordentlich aufgeräumt!
  • Bei Nichteinhaltung der Regeln, kann ein Spielraumverbot ausgesprochen werden!

3.         Verhaltensregeln in Notfällen

3.1.      Bei einem Schülerunfall wird sofort der nächste Erwachsene verständigt.         

Bei Alarm müssen die Anweisungen der Erwachsenen beachtet werden und es verhalten sich alle ruhig und besonnen. Kinder, die sich gerade nicht im Klassenzimmer aufhalten, melden sich sofort bei ihrem Lehrer/Erzieher. Die Räume werden geordnet in der Gruppe verlassen.

Der Alarmplan hängt aus und ist jedem Schüler und Erwachsenen bekannt.